Am 14.11.2014 hat das Bundesministerium der Finanzen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.
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Wirtschaftlichkeit per Gesetz?
Dokumenten-Management
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen sind ein Geschenk des Himmels – für die DMS-Branche. Nur für die?
Den gesamten Beitrag finden sie im IHK-WirtschaftsSpiegel_03-2002
Maßgeschneidert, sicher und wirtschatlich
Integrationslösungen für dokumentenechte Archivierung
Die neuen Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), die Anfang des Jahres in Kraft treten, sind kein Geschenk des Bundesfinanzministeriums an Hersteller und Anbieter von Dokumenten-Management- und Archivsystemen. Für Unternehmen sind die erforderlichen DMS-Lösungen nur dann sicher und wirtschaftlich, wenn sie den individuellen Anforderungen angepasst und in den Unternehmen effizient vernetzt werden.